23. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung mehrerer Königlicher Erlasse in Bezug auf die Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der Einnahme und Beitreibung verschiedener Gebühren und Vergütungen von der Generalverwaltung Vermögensdokumentation auf die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung, zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Königlichen Erlasses vom 28. November 2008 zur Ausführung von Artikel 8bis des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches in Bezug auf Gerichtsvollzieherurkunden und -protokolle und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Juli 2019 zur Festlegung der Öffnungszeiten der Ämter der Verwaltung Rechtssicherheit - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 9 bis 11, 16, 25 und 26 des Königlichen Erlasses vom 23. November 2021 zur Abänderung mehrerer Königlicher Erlasse in Bezug auf die Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der Einnahme und Beitreibung verschiedener Gebühren und Vergütungen von der Generalverwaltung Vermögensdokumentation auf die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung, zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Königlichen Erlasses vom 28. November 2008 zur Ausführung von Artikel 8bis des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches in Bezug auf Gerichtsvollzieherurkunden und -protokolle und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Juli 2019 zur Festlegung der Öffnungszeiten der Ämter der Verwaltung Rechtssicherheit.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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23. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung mehrerer Königlicher Erlasse in Bezug auf die Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der Einnahme und Beitreibung verschiedener Gebühren und Vergütungen von der Generalverwaltung Vermögensdokumentation auf die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung, zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Königlichen Erlasses vom 28. November 2008 zur Ausführung von Artikel 8bis des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches in Bezug auf Gerichtsvollzieherurkunden und -protokolle und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Juli 2019 zur Festlegung der Öffnungszeiten der Ämter der Verwaltung Rechtssicherheit

(...)

KAPITEL 4 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 27. August 1993 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992

  1. 9 - In Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom 27. August 1993 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird die Überschrift von Abschnitt 7 wie folgt ersetzt:

    "Abschnitt 7 - Festlegung und Beitreibung der Steuer der Gebietsfremden auf Mehrwerte auf unbewegliche Güter".

  2. 10 - Artikel 177 desselben Erlasses, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 20. Mai 1997 und 9. Dezember 2019, wird wie folgt abgeändert:

    1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "bei dem in Artikel 39 oder 40 dieses Gesetzbuches bestimmten Amt" durch die Wörter "auf das Finanzkonto des zuständigen Dienstes" ersetzt.

    2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "Artikel 5" durch die Wörter "Artikel 169ter" ersetzt.

    3. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "Der...

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