23. JULI 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 19. Juni 2018 zur Bezeichnung der Mitglieder des Ausschusses für Abschlusspläne für die Jagd auf Rotwild und zur Bevollmächtigung des Generaldirektors der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1quater, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch die Dekrete vom 21. Oktober 2010 und vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 22. April 1993 über den Abschussplan für die Jagd auf Rotwild, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 und vom 29. Juni 2017, Artikel 4;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses 19. Juni 2018 zur Bezeichnung der Mitglieder des Ausschusses für Abschlusspläne für die Jagd auf Rotwild und zur Bevollmächtigung des Generaldirektors der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 5. Juli 2021;

Beschließt :

Artikel 1. In Artikel 1 Ziffer 1 des Ministeriellen Erlasses 19. Juni 2018 zur Bezeichnung der Mitglieder des Ausschusses für Abschlusspläne für die Jagd auf Rotwild und zur Bevollmächtigung des Generaldirektors der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt wird Buchstabe a) durch Folgendes ersetzt:

"a)...

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