23. FEBRUAR 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Zusammensetzung und die Betriebsausgaben der Kunstkommission der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes zur Reform der Institutionen vom 8. August 1980 in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Juli 2013 zur Gründung der Kunstkommission der Wallonie;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - § 1. Die Kunstkommission der Wallonie setzt sich aus den folgenden ständigen Mitgliedern zusammen:

  1. Vorsitzender: der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung, der zu diesem Zweck seinen Stellvertreter bestimmt: Frau Hélène Pauss;

  2. stellvertretender Vorsitzender: Herr Pierre Henrion;

  3. 16 Personen mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet der bildenden Kunst und der Integration von Kunst in die Architektur und in die Umwelt:

    - Frau Bernadette Bonnier;

    - Frau Marie du Chastel;

    - Frau Laurence Dervaux;

    - Herr Rohan Gräeffly;

    - Frau Julie Hanique;

    - Frau Anicée Hicter;

    - Frau Anne Hustache;

    - Herr Maxime Longrée;

    - Frau Françoise Lutgen;

    - Frau Hélène Martiat;

    - Frau Justine Mathonet;

    - Herr David Monfort;

    - Herr Xavier Roland;

    - Herr Alain Schmitz;

    - Herr Pascal Verhulst;

    - Herr Thibaut Wauthion;

  4. Vertreter des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung, Herr Mathurin Smoos;

  5. Vertreter des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Mobilität und Infrastrukturen, Herr Harold Granjean;

  6. Vertreter des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie, Herr Lambert Jannes.

    § 2. Je nach dem untersuchten Projekt tagen als Mitglieder zwei Vertreter des betroffenen, von der Funktion her zuständigen Ministers sowie ggf. ein Mitglied, das die als finanzieller Partner tätige untergeordnete Behörde vertritt.

    § 3. Das Sekretariat der Kommission wird beim Vorsitzenden von einem Mitglied der Verwaltung geführt, das der Kunstkommission zur Verfügung gestellt wird.

    Art. 2 - Die Ausgaben der Kunstkommission der Wallonie betreffen:

    - Ausgaben für Sitzungen;

    - Kosten für die Ausarbeitung der Akten;

    - Ausgaben des Sekretariatspersonals...

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