23. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 11. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.03 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Gewährung ergänzender Zuschüsse an bestimmte Operatoren zur Erhaltung ihrer Aktionen im Jahre 2021 zu ermöglichen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 657.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 08 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der...

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