23. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund der am 10. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 61.09 des Programms 12 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um den Projektaufruf im Hinblick auf die schnelle Bereitstellung öffentlicher Wohnungsgruppen (Auswahl der Projekte) zu ermöglichen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.625.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 12 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme...

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