23 AVRIL 2017. - Arrêté royal modifiant les montants visés à l'arrêté royal du 19 avril 2014 relatif à la perception et à la consignation d'une somme lors de la constatation d'infractions en matière de circulation routière. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 23 avril 2017 modifiant les montants visés à l'arrêté royal du 19 avril 2014 relatif à la perception et à la consignation d'une somme lors de la constatation d'infractions en matière de circulation routière (Moniteur belge du 27 avril 2017).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

23. APRIL 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung der im Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr erwähnten Beträge

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 65, ersetzt durch das Gesetz vom 29. Februar 1984 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 9. März 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 25. Juni 2014 und vom 25. September 2014;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. November 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19. April 2017;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die folgenden Umstände:

- Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Verstößen in Sachen Straßenverkehr um eine geteilte Zuständigkeit handelt und sowohl durch die Föderalbehörde, als auch durch die Regionen beschlossen wurde, dass die Verkehrsgeldbußen um 5 % angehoben werden sollen, ist eine Einheitlichkeit zwischen dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses der Föderalbehörde und der Dekrete der Regionen erforderlich. Der Königliche Erlass muss folglich gleichzeitig mit den Dekreten in Kraft treten - dieses wurde so zwischen der Föderalbehörde und den Regionen entschieden und das Datum des 1. Aprils 2017 zu diesem Zweck vorgeschlagen.

- Wenn die gesamtheitliche Gesetzgebung zum selben Zeitpunkt in Kraft tritt, entsteht auf diese Weise kein Unterschied innerhalb eines festgelegten Zeitraumes in der Behandlung der unterschiedlichen Zuwiderhandelnden auf unterschiedlichen Straßen. Es herrscht dann von Anfang an...

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