23. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse zur Ausführung des Waffengesetzes im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 23. April 2020 zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse zur Ausführung des Waffengesetzes im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

23. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse zur Ausführung des Waffengesetzes im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, des Artikels 3 § 2 Nr. 3, abgeändert durch das Gesetz vom 5. Mai 2019, des Artikels 12/1 Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 7. Januar 2018 und das Gesetz vom 5. Mai 2019, und des Artikels 35 Nr. 2, 4, 6 und 7, abgeändert durch das Gesetz vom 7. Januar 2018;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. September 1991 zur Ausführung des Waffengesetzes;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. August 1994 über den europäischen Feuerwaffenpass;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Juni 2011 zur Regelung des Statuts des Waffenhändlers;

Aufgrund der Stellungnahme des Beirats für Waffen vom 20. Mai 2019;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. August 2019;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 29. August 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.571/4 des Staatsrates vom 17. September 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, und des Gutachtens Nr. 66.860/4 vom 22. Januar 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 169/2019 der Datenschutzbehörde vom 8. November 2019;

Aufgrund der Stellungnahme des Organs für die Kontrolle der polizeilichen Informationen vom 14. November 2019;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung am 12. August 2019 durchgeführt worden ist;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und...

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