22. MARZ 2022 - Erlass der Regierung zur Festlegung eines Koeffizienten für die Bezuschussung im Rahmen der Beschäftigungsförderung für das Jahr 2022
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einführung einer Regelung für vom Staat bezuschusstes Vertragspersonal bei bestimmten lokalen Behörden, Artikel 4 § 2;
Aufgrund des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 14 § 2 Absatz 3 und § 3, Artikel 22, Artikel 25 Absatz 1, Artikel 26 § 4 Nummer 1, Artikel 55 Absatz 3, eingefügt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020, und Artikel 57 Absatz 3 eingefügt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. November 2018 zur Festlegung der Basiszuwendung und der Zusatzzuwendungen im Rahmen der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;
Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 11. März 2022;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 15. März 2022;
Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;
Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Inflation in Belgien in sehr kurzer Zeit sehr hohe Werte erreicht, dass das föderale Planbüro in seiner Veröffentlichung vom 01.02.2022 für das Jahr 2022 von einer Inflation in Höhe von 5,8 % ausgeht, dass auch die Gehälter in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen betroffen sind, dass der Schwellenindex bereits im Dezember 2021 überstiegen wurde, so dass die Gehälter mit Auswirkungen im Januar bzw. Februar 2022 um 2 % ansteigen und an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, dass das Planbüro weiter davon ausgeht, dass der Leitindex noch ein weiteres Mal in diesem Jahr, nämlich im Februar, mit Auswirkungen auf die Gehälter im März bzw. April, überschritten wird, dass vor diesem Hintergrund die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen hat, eine rekurrente zweiprozentige Erhöhung der bezuschussten Summen ab 2022 vorzusehen, um für die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, die allgemeine Entwicklung der Preise und vor allem der Gehälter abzufangen, dass zu den betroffenen Zuschüssen auch die Beschäftigungszuschüsse gehören und dass diese schnellstmöglich Anwendung finden sollten;
In Erwägung des Artikels 47 des Erlasses der Regierung vom...
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