22. MÄRZ 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 09, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Ministerpräsident,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 34;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.03 des Programms 08 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 2. Februar 2017 im Rahmen des Erlasses zur Gewährung einer Subvention an das Generalkommissariat für Tourismus gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich:

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.06 und 40.01, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 52.01 und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.15 und 63.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 23. Juni 2016, 21., 22. und 23. Juli 2016, 31. August 2016, 27. Oktober 2016 und 24. November 2016 im Rahmen der Programme Interreg und Wallonie-Brüssel 2020.EU gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Interreg EUROPA;

Bezeichnung: BID-REX;

Anspruchsberechtigte: DEMNA;

Basisartikel: 12.15.02;

Ausgabeermächtigungen: 3.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IC 1 401000 0150 5;

Interreg IV A Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 3: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Ressourcenverwendung;

Maßnahme 3.5: Entwicklung der integrierten und nachhaltigen Bewirtschaftung der Naturressourcen und der grenzüberschreitenden Ökosysteme;

Bezeichnung: ECOPAD;

Anspruchsberechtigte: CARAH

Basisartikel: 33.06.02;

Ausgabeermächtigungen: 7.500 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 305000 0015 9;

Bezeichnung: SAPOLL;

Anspruchsberechtigte: Natagora;

Basisartikel: 33.06.02;

Ausgabeermächtigungen: 30.990 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 305000 0016 6;

Interreg V A Großregion;

Zielrichtung 2: Gewährleistung einer umwelt- und lebensumfeldfreundlichen Entwicklung;

Maßnahme 2.5: Beschränkung der Umweltauswirkungen im Rahmen der wirtschaftlichen und territorialen Entwicklung der Großregion;

Bezeichnung: Persephone;

Anspruchsberechtigte: Agra-Ost;

Basisartikel: 33.06.02;

Ausgabeermächtigungen: 35.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IG 1 205000 0000 5;

Interreg IV A Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 3: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Ressourcenverwendung;

Maßnahme 3.5: Entwicklung der integrierten und nachhaltigen Bewirtschaftung der Naturressourcen und der grenzüberschreitenden Ökosysteme;

Bezeichnung: Feel Wood Pilote;

Anspruchsberechtigte: Ligne Bois;

Basisartikel: 33.06.02;

Ausgabeermächtigungen: 16.400 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 305000 0014 5;

Bezeichnung: Trans Agro Forest;

Anspruchsberechtigte: "Centre de Développement AgroForestier de Chimay";

Basisartikel: 33.06.02;

Ausgabeermächtigungen: 18.000 EUR;

Kodifizierung...

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