22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 22. Juli 2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung, so wie er abgeändert worden ist durch den Königlichen Erlass vom 11. Januar 2021 zur Anpassung des Königlichen Erlasses vom 22. Juli 2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung

Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt ist.

Das Formular enthält folgende Angaben:

1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen,

2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht,

3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region.

Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option definitiv und unwiderruflich ist.

Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu machen.

  1. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der...

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