22. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 31 der Organisationsbereiche 10 und 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 25. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.06 mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkommen an andere lokale Behörden - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.08 mit der Bezeichnung "Zuschuss für die Politik zugunsten der VoG der lokalen Behörden - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 32.03 mit der Bezeichnung "Zuschuss für die Politik zugunsten des Privatsektors - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.07 mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkommen an Interkommunalen S1313" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel...

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