22. APRIL 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den den Versorgern und sonstigen Betreibern des anthropogenen Wasserkreislaufs gestattet wird, für das Geschäftsjahr 2019 eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zu bilden, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise abzudecken

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.228 1 und R.308 bis-21;

Aufgrund des Berichts vom 1. April 2020, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht erlaubt, das Gutachten der Abteilung Gesetzgebung des Staatsrates innerhalb einer auf fünf Tage verkürzten Frist abzuwarten, insbesondere wegen der dringenden Hilfe, die den verschiedenen Akteuren bei der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise geleistet werden wird. Folglich ist den Versorgern und sonstigen Betreibern des anthropogenen Wasserkreislaufs zu erlauben, so schnell wie möglich für das Geschäftsjahr 2019 eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zu bilden;

In der Erwägung, dass die außergewöhnliche Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem COVID-19, die Belgien derzeit erlebt, sowie die derzeitigen und künftigen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung jede Form von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wallonischen Region verlangsamen oder sogar bestimmte Dienste zum Erliegen bringen kann;

In der Erwägung, dass zahlreiche Arbeitgeber gezwungen waren, ihr Personal aus wirtschaftlichen Gründen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorübergehend zu entlassen;

In der Erwägung, dass alle Anträge auf vorübergehende Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit dem COVID-19 als vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt behandelt werden;

In der Erwägung, dass diese vorübergehende Arbeitslosigkeit einer großen Zahl von Personen zu einem Rückgang des durchschnittlichen Haushaltseinkommens führen wird;

In der Erwägung, dass in der regionalpolitischen Erklärung der Wallonischen Regierung (2019-2024) die Kontrolle des Wasserpreises vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass in dieser Erklärung erklärt wird, dass "die Betreiber alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um eine Erhöhung des Wasserpreises über die Inflation hinaus zu vermeiden";

In der Erwägung, dass der Verwaltungsvertrag zwischen der Wallonischen Regierung und der Wallonischen Wassergesellschaft (2018-2022) für die Wallonischen Wassergesellschaft...

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