22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf den Rentenfonds - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 3, 7, 10, 11, 14 und 17 bis 19 des Königlichen Erlasses vom 22. April 2019 zur Abänderung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf den Rentenfonds.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf den Rentenfonds

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 zur Schaffung der Föderalen Schuldenagentur und zur Abschaffung des Rentenfonds, insbesondere des Artikels 10/1, eingefügt durch das Gesetz vom 5. Dezember 2017;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Dezember 1990 über die Geldgeschäfte und die Finanzmärkte;

Aufgrund des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern;

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992;

Aufgrund des Gesetzes vom 6. August 1993 über Geschäfte mit bestimmten Wertpapieren;

Aufgrund des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. Mai 1994 über die Einbehaltung und die Vergütung des Mobiliensteuervorabzugs gemäß Kapitel 1 des Gesetzes vom 6. August 1993 über Geschäfte mit bestimmten Wertpapieren;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur Ermächtigung des Rentenfonds, bestimmte Aufträge zu erfüllen und bestimmte Geschäftsvorgänge in Bezug auf Wertpapiere von Gemeinschaften und Regionen zu verrichten;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Oktober 1995 zur Ermächtigung des Rentenfonds, bestimmte Aufträge zu erfüllen und bestimmte Geschäftsvorgänge in Bezug auf die vom Abschreibungsfonds für den sozialen Wohnungsbau ausgegebenen Wertpapiere zu verrichten;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Oktober 1998 über die kontenmäßige Führung entmaterialisierter Wertpapiere bei internationalen Wertpapierclearingsystemen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. November 1998 über die den Personalmitgliedern der Staatsverwaltungen gewährten Urlaubsarten und...

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