21. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Verordnungsbestimmungen über Erfindungspatente und ergänzende Schutzzertifikate - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1 bis 7 und 9 bis 16 des Königlichen Erlasses vom 21. September 2020 zur Abänderung verschiedener Verordnungsbestimmungen über Erfindungspatente und ergänzende Schutzzertifikate.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Verordnungsbestimmungen über Erfindungspatente und ergänzende Schutzzertifikate

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, der Artikel XI.14, XI.19 §§ 2 und 4 Absatz 1, XI.20 §§ 1 und 2, XI.23 §§ 4 und 7, XI.48 und XI.78, eingefügt durch das Gesetz vom 19. April 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. Februar 1981 über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine nationale Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. Dezember 1986 über die Anmeldung, die Erteilung und die Aufrechterhaltung von Erfindungspatenten;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2007 über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine belgische Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Mai 2015 zur Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine belgische Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Juni 2020;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.783/1/V des Staatsrates vom 21. August 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin der Wirtschaft

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 27. Februar 1981 über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine nationale Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien

Artikel 1 - In Artikel 10 § 3 des Königlichen Erlasses...

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