21. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 21. Oktober 2022 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
21. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen
Der Minister der Mobilität,
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Juni 1985 und 28. April 2010;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen, insbesondere der Artikel 18 und 21;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Tagen, der am 12. August 2022 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass der Staatsrat binnen der vorgesehenen Frist kein Gutachten abgegeben hat und dass die Akte am 14. September 2022 somit von der Liste gestrichen worden ist,
Erlässt:
EINZIGER ARTIKEL - Artikel 4 des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen, ersetzt durch den Ministeriellen Erlass vom 15. Dezember 2019, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 4 - § 1 - Das gewöhnliche Zulassungskennzeichen hat einen weißen Grund. Aufschrift und Umrandung sind rubinrot (RAL 3003).
Die Aufschrift besteht:
1. wenn es sich um ein rechteckiges Zulassungskennzeichen handelt, einem (Index-)Buchstaben oder einer (Index-)Ziffer gefolgt von einem Trennungsstrich in Höhe der horizontalen Mittellinie des Zulassungskennzeichens und einer Kombination aus entweder drei Buchstaben gefolgt von drei Ziffern oder drei Ziffern gefolgt von drei Buchstaben. Die Buchstaben sind ebenfalls von den Ziffern durch einen Trennungsstrich in Höhe der horizontalen Mittellinie getrennt.
Sind diese Reihen ausgeschöpft, wird der (Index-)Buchstabe oder die (Index-)Ziffer nachgestellt; ihm/ihr ist ein Trennungsstrich in Höhe der horizontalen Mittellinie des Zulassungskennzeichens und eine Kombination aus entweder...
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