21. OKTOBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Mai 2019 über die Vollmachtserteilungen an den Öffentlichen Dienst der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87;

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Februar 1969 über die Durchführungsmaßnahmen der internationalen Verträge und Akten in Sachen See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Wassertransport;

Aufgrund des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (nachstehend "ADR" genannt);

Aufgrund des Europäischen Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (nachstehend "ADN" genannt);

Aufgrund der Anlage C zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (nachstehend RID genannt)

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2003 über die Schulung der Führer von Beförderungseinheiten zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße mit Ausnahme radioaktiver Stoffe;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 2006 über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Juni 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder der Eisenbahn, mit Ausnahme von explosionsfähigen und radioaktiven Stoffen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. November 2017 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder der Eisenbahn, mit Ausnahme von explosionsfähigen und radioaktiven Stoffen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2012 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Mai 2019 über die Vollmachtserteilungen an den Öffentlichen Dienst der Wallonie, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. September 2021, Artikel 115;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Berichts vom 24. August 2021, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten...

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