21 OCTOBRE 2018. - Arrêté royal fixant les critères pour identifier un patient palliatif. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 21 octobre 2018 fixant les critères pour identifier un patient palliatif (Moniteur belge du 20 novembre 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

21. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Kriterien zur Identifizierung von Palliativpatienten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 14. Juni 2002 über die Palliativpflege, des Artikels 2 Absatz 7, eingefügt durch das Gesetz vom 11. August 2017 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. April 2018;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 15. Mai 2018;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.675/3 des Staatsrates vom 9. Juli 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Palliativpatienten im Sinne des Gesetzes vom 14. Juni 2002 über die Palliativpflege sind Patienten, bei denen ein Arzt festgestellt hat, dass sie die in der Anlage zum vorliegenden Erlass bestimmten Kriterien erfüllen.

Art. 2 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 21. Oktober 2018

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Die Ministerin der Volksgesundheit

M. DE BLOCK

Anlage - Skala zur Identifizierung von Palliativpatienten

1. Wären Sie überrascht, wenn Ihr Patient in den nächsten sechs bis zwölf Monaten sterben würde?

Wenn Ihre Antwort positiv ist, wird der Patient nicht als Palliativpatient identifiziert.

Wenn Ihre Antwort negativ ist, gehen Sie zu Frage 2 über.

2. Erfüllt Ihr Patient mehr als zwei der nachstehenden Gebrechlichkeitsindikatoren?

- der Patient sitzt oder liegt mehr als die Hälfte des Tages in einem Sessel oder im Bett, ohne Aussicht auf Besserung

- Gewichtsverlust ≥ 5 Prozent in einem Monat oder ≥ 10 Prozent in sechs Monaten oder Körpermaßindex

- Schmerzen oder sonstige anhaltende und störende Symptome trotz optimaler Behandlung der zugrunde liegenden unheilbaren Erkrankung

- mindestens eine schwere Herz-, Lungen-, Nieren- oder Leberkomorbidität oder zwei...

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