21. MÄRZ 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Anreize für Ausrüstungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Geräuschemissionen eines Fahrzeugs für das Haushaltsjahr 2019

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 58 Absatz 1;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, Programm 18.02 in Artikel 44;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Berichts vom 16. Januar 2019, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 24. Januar 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 7. Februar 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 11. Februar 2019 beim Staatsrat eingereichten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung der fehlenden Mitteilung dieses Gutachtens binnen derselben Frist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass die Rechtsgrundlage für den Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. April 2018 über die Anreize für Ausrüstungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Geräuschemissionen eines Fahrzeugs für das Haushaltsjahr 2018, der dieselbe Angelegenheit wie der vorliegende Erlass abdeckt, das Dekret vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 ist;

Dass diese Rechtsgrundlage nur für ein Jahr galt;

Dass die Regierung beschlossen hat, die Beihilfemaßnahme betreffend die Anreize für Ausrüstungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Geräuschemissionen eines Fahrzeugs für das Haushaltsjahr 2019 zu verlängern;

Dass die Rückwirkung von Verwaltungsakten zulässig ist, sofern sie für die Kontinuität des öffentlichen Dienstes und...

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