21 MAI 2021. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 21 mai 2021 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques (Moniteur belge du 18 juin 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

Ziel des Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät vorgelegt wird, ist es, die Liste der Gründe, aus denen Ausländer ein Aufenthaltsrecht auf dem Staatsgebiet des Königreichs erhalten können und von den Gemeinden unter dem Informationstyp ("IT") 202 in den Bevölkerungsregistern und im Nationalregister der natürlichen Personen registriert werden, zu ergänzen.

Seit der Einführung dieser Information unter dem Informationstyp 202 durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, ist das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern mehrmals abgeändert worden, um insbesondere bestimmte europäische Richtlinien, durch die Aufenthaltsgründe geschaffen werden, umzusetzen.

Dies ist der Fall der Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung).

Gemäß Artikel 25 dieser Richtlinie kann ein Drittstaatsangehöriger, der sich als Student auf dem Staatsgebiet aufhält und sein Diplom erhält, auf dem Staatsgebiet des Königreichs bleiben, um die Möglichkeiten zur Ausübung einer...

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