21. JANUAR 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Oktober 2018 zur Gewährung einer Sonderbeihilfe zugunsten der Schweinezüchter, die von dem Verbot der Wiederaufstockung der Bestände der Schweinehaltungsbetriebe in dem von der Afrikanischen Schweinepest infizierten Gebiet betroffen sind

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 702/2004 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.11, D.13, D.14, D. 242 und D.243;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Oktober 2018 zur Gewährung einer Sonderbeihilfe zugunsten der Schweinezüchter, die von dem Verbot der Wiederaufstockung der Bestände der Schweinehaltungsbetriebe in dem von der Afrikanischen Schweinepest infizierten Gebiet betroffen sind;

Aufgrund der am 15. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des Berichts vom 16. Oktober 2020, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund des am 23. Dezember 2020 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 68.531/4 des Staatsrats;

In Erwägung der unmittelbar bevorstehenden Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 26. September 2018 mit Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2020 über die auf Wiedererlangung des Status "seuchenfrei" für die Afrikanische Schweinepest in Belgien;

In der Erwägung, dass das Verbot der Wiederaufstockung aufgehoben wird, sobald die Aufhebung des Ministerielles Erlasses vom 26. September 2018 mit Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt ist;

In Erwägung der Notwendigkeit, das Seuchengebiet gemäß dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 25. Oktober 2018 zur Gewährung einer Sonderbeihilfe zugunsten der Schweinezüchter, die von dem Verbot der Wiederaufstockung der Bestände der Schweinehaltungsbetriebe in dem von der Afrikanischen Schweinepest infizierten Gebiet betroffen sind...

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