21. JANUAR 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. März 2009 über die regionalen Anreize für Großbetriebe und für Klein- oder Mittelbetriebe, die Investitionen tätigen, die Transportarten begünstigen, die Alternativen zum Straßentransport darstellen, und die Umweltziele verfolgen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Großbetriebe, Artikel 5, §§ 1 und 4 Absatz 2 und 18 Absatz 1;

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe, Artikel 3 § 9, 5, §§ 1 und 3 Absatz 2, und 23 Absatz 1;

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind, Artikel 1 § 3, 6 und 17 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. März 2009 über die regionalen Anreize für Großbetriebe und für Klein- oder Mittelbetriebe, die Investitionen tätigen, die Transportarten begünstigen, die Alternativen zum Straßentransport darstellen, und die Umweltziele verfolgen;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 18. Mai 2020;

Aufgrund der am 18. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 20. Mai 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 13. Juli 2020 abgegebenen Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialrats der Wallonischen Region;

Aufgrund der am 2. Oktober 2020 gegebenen Zustimmung der Europäischen Kommission zur staatlichen Beihilferegelung SA.58023;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 68.335/2;

In Erwägung der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG;

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 der französischen Fassung des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. März 2009 über die regionalen Anreize für Großbetriebe und für Klein- oder Mittelbetriebe, die Investitionen tätigen, die Transportarten begünstigen, die Alternativen zum Straßentransport darstellen, und die Umweltziele verfolgen, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Februar 2020, wird wie folgt abgeändert:

  1. unter Ziffer 4 wird die Wortfolge "le Ministre de l'Economie et les P.M.E. dans ses attributions" durch die Wortfolge "le Ministre ayant l'Economie et les P.M.E. dans ses attributions" ersetzt;

  2. unter Ziffer 9 wird die Wortfolge "die operative Generaldirektion Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung des öffentlichen Dienstes der Wallonie" durch die Wortfolge "der Öffentliche Dienst der Wallonie Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung" ersetzt.".

    Art. 2 - In Artikel 2 § 2 Ziffer 2 desselben Erlasses wird die Wortfolge "für die technische Anpassung der wallonischen Binnenschifffahrtsflotte" durch die Wortfolge "für die Ökologisierung, die Entwicklung und die Spezialisierung der wallonischen Binnenschifffahrtsflotte" ersetzt;

    Art. 3 - Artikel 3 desselben Erlasses, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Februar 2020, wird wie folgt abgeändert:

  3. In §...

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