21. FEBRUAR 2022 - Gesetz über die Nicht-Drittwirksamkeit der Nichtigkeit des Arbeitsvertrags von sich prostituierenden Personen - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 21. Februar 2022 über die Nicht-Drittwirksamkeit der Nichtigkeit des Arbeitsvertrags von sich prostituierenden Personen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
21. FEBRUAR 2022 - Gesetz über die Nicht-Drittwirksamkeit der Nichtigkeit des Arbeitsvertrags von sich prostituierenden Personen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
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2 - Die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags kann gegenüber den Rechten der Arbeitnehmer, die aus der Anwendung der Bestimmungen der Rechtsvorschriften über die Arbeit und der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit der Lohnempfänger hervorgehen, nicht geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sich prostituiert.
KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Schutz der Entlohnung der Arbeitnehmer
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3 - Artikel 47 des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Schutz der Entlohnung der Arbeitnehmer wird durch eine Nummer 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
3. eines Arbeitnehmers, der sich prostituiert.
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen
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4 - Artikel 2 § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen wird durch eine Nummer 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"3. von einem Arbeitnehmer, der sich prostituiert,".
KAPITEL 4 - Abänderung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer
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5 - Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
Einrichtungen für soziale Sicherheit und Dritte des Arbeitsvertrags dürfen die Nichtigkeit des Vertrags eines Arbeitnehmers, der sich prostituiert, nicht geltend machen, um die Anwendung des vorliegenden Gesetzes auszuschließen.
KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 16. März 1971 über die Arbeit
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6 - Artikel 5 des Gesetzes vom 16. März 1971 über die Arbeit wird durch eine Nummer 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
3...
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