21. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 04, 08, 11 und 31 der Organisationsbereiche 10, 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 2. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 41.10 mit der Bezeichnung "Außergewöhnliche Dotation für die ZFW" in das Programm 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 34.01 mit der Bezeichnung "Von den Versicherern vorfinanzierte Einkommensleistungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 53.01 mit der Bezeichnung "Von den Versicherern vorfinanzierte Kapitalleistungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.10 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15, auf den Basisartikel 51.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 18, auf den Basisartikel 01.05 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10, auf den Basisartikel 73.05 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14, auf den Basisartikel 51.03 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16...

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