21. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 12 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 20;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2020;

Aufgrund der am 11. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 31.01 mit der Bezeichnung "Projekte zur Relokalisierung der Nahrungsmittelproduktion - Unternehmen, die juristische Personen sind" in das Programm 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 34.01 mit der Bezeichnung "Projekte zur Relokalisierung der Nahrungsmittelproduktion - Unternehmen, die natürliche Personen sind" in das Programm 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.03 mit der Bezeichnung "Projekte zur Relokalisierung der Nahrungsmittelproduktion - Provinzen" in das Programm 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.04 mit der Bezeichnung "Projekte zur Relokalisierung der Nahrungsmittelproduktion - ÖSHZ" in das Programm 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.12 des Programms 42 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen...

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