21. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04, 06, 08, 11, 12, 21, 22, 23, 31, 32 und 41 der Organisationsbereiche 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 8. und 14. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung auf ihren Sitzungen vom 10. und 16. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.05 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die durch einen Beschluss im Rahmen der Covid-19-Krise geschlossenen Betriebe zu unterstützen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 230.287.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 199.987.000 EUR von den Programmen 02, 03, 04, 06, 08, 11, 12, 21, 22, 23, 31, 32 und 41 der Organisationsbereiche 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 auf das Programm 08 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03, 04, 06, 08, 11, 12, 21, 22, 23, 31, 32 und 41 der Organisationsbereiche 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt abgeändert:

(in Tausend EUR)

Basisartikel Ursprüngliche Mittel nach der 1. Anpassung Übertragung Angepasste Mittel VE AE VE AE VE AE OB 10...

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