20. SEPTEMBER 2021 - Dekret zur Zustimmung zu dem Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), geschehen zu Rotterdam am 30. Januar 2017

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), geschehen zu Rotterdam am 30. Januar 2017, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Die Änderungen der Anhänge des Übereinkommens, die gemäß Artikel 17 des Übereinkommens angenommen werden, ohne dass das Parlament sich gemäß Absatz 3 dem widersetzt, sind uneingeschränkt wirksam.

Die Regierung übermittelt dem Parlament jede vom Ministerkomitee gemäß Artikel 17 Absatz 5 des Übereinkommens angenommene Änderung der Anhänge des Übereinkommens, sobald diese ihr mitgeteilt worden ist.

Innerhalb einer von der Regierung in dieser Übermittlung angegebenen Frist von mindestens sechs Monaten, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf der in der Änderung selbst vorgesehenen Einspruchsfrist, kann das Parlament sich der uneingeschränkten Wirksamkeit dieser Änderung widersetzen.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 20. September 2021

O. PAASCH

Der Ministerpräsident

Minister für...

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