20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Austauschausschuss 'Moustier-Marcq'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.269, abgeändert durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018, und Artikel D.424;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 über die Bodenordnung der ländlichen Güter, Artikel 3 und 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Februar 2015 über die Flurbereinigungsausschüsse, Austauschausschüsse und provinzialen Flurbereinigungsausschüsse;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. Februar 1984 zur Errichtung des Austauschausschusses "Moustier-Marcq" in Anwendung von Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 1976;

In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Mobilität und Infrastrukturen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie vom 15. Juli 2022;

In der Erwägung, dass das stellvertretende Mitglied des mit der Durchführung des Betriebsaustauschs "Moustier-Marcq" beauftragten Austauschausschusses, das den Bauherrn vertritt, zu ersetzen ist;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Ministeriellen...

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