20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession für Blei-, Zinkblende- und Eisenpyritbergwerke von Heure (Nr. 147)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 20. Dezember 2021 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Heure aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

Königlicher Erlass vom 25. November 1843, mit dem Herrn Dieudonné-Godefroid-Joseph Delvigne, Notar in Namur, die Konzession für Blei- und Pyritbergwerke unter der Gemeinde Heure, Provinz Namur, mit einer Fläche von 161 ha 59 a gewährt wird;

Notarielle Urkunde vom 15. September 1883 von Herrn Notar Monjoie, Notar in Namur, zur Gründung der "Société anonyme des Mines de Plomb et de Pyrite d'Heure" (Aktiengesellschaft der Blei- und Pyritminen von Heure);

In der Erwägung, dass die letzten bekannten Eigentümer die Erben der Rechtsnachfolger der ehemaligen "S.A. des Mines de Plomb et de Pyrite d'Heure" sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Heure gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 161 Hektar unter dem Gebiet der früheren Gemeinde Heure und der neuen Gemeinde Somme-Leuze erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Heure sich zwischen folgenden Orten befindet:

- im Norden: nicht konzessioniertes Gebiet;

- im Süden: die Bleikonzession von Rochefort (Nr. 148, verfallen und nicht aneinandergrenzend)

- im Osten: die Konzession für die...

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