20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession für Blei-, Zinkblende- und Eisenpyritbergwerke von Longwilly (Nr. 160)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 18. April 2022 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Longwilly aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

Königlicher Erlass vom 26. August 1826, der der "Société de Longwilly", vertreten durch die Herren A. De Dommartin, wohnhaft in Bery, Baron F. d'Anethan, wohnhaft in La Trapperie, und A. Siville de Bastogne, die Konzession für die Bleibergwerke von Longwilly gewährt;

Königlicher Erlass vom 01. Februar 1886, der der "Société de Longwilly" als Erweiterung die Konzession für Pyrit und Zinkblende gewährt/verleiht, die im gleichen Perimeter auf 88 ha und 93 Ar unter der Gemeinde Longvilly liegen;

In der Erwägung, dass die letzten bekannten Eigentümer die Erben der Herzoginwitwe Eleonore von Arenberg sind;

In Erwägung, dass die Konzession von Longwilly wie auf dem beigefügten Plan dargestellt abgegrenzt ist; dass sie sich über 3213 ha 58 a (1180 ha auf belgischem Gebiet) unter den ehemaligen Gemeinden Longwilly, Wardin und Noville und unter der neuen Gemeinde Bastogne...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT