20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession des Steinkohlebergwerks von Bois-de-Saint-Lambert (Nr. 177)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 12. Oktober 2021 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Bois-de-Saint-Lambert kraft des Königlichen Erlasses vom 30. Januar 1841 gebildet wurde, mit dem Herrn Constantin-César-François-Maur-Guillaume, Graf von Geloes, die Konzession für die Steinkohlebergwerke von Bois-de-Saint-Lambert gewährt worden ist;

In der Erwägung, dass die aktuellen Besitzer der Konzession immer noch, ohne nähere Angaben, die Erben des Grafen von Geloes sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Bois-de-Saint-Lambert gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 143 Hektar unter dem Gebiet der früheren Gebietskörperschaften Amay und Ampsin und der neuen Gemeinde Amay erstreckt;

In der Erwägung, dass diese Konzession südlich und östlich (angrenzend) der Konzessionen Halbosart, Kivelterie und Paix-Dieu (Steinkohlekonzession Nr. 176, noch bestehend) und Château du Sart (Steinkohlekonzession Nr. 178, noch bestehend), nördlich der Konzession Cheneux-Wahairon (Steinkohlekonzession Nr. 180, noch bestehend) und westlich der Konzession Jehay...

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