20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Eisenerzbergwerke von Graide (Nr. 152)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 21. Dezember 2021 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Graide kraft des Königlichen Erlasses vom 10. April 1930 gebildet wurde, mit dem den Herren Maurice Delvigne, Industrieller in Jambes, und Konsorten die Eisenerzbergbaukonzession von Graide gewährt/vergeben worden ist;

In der Erwägung, dass die letzten bekannten Eigentümer die Erben der Herren Maurice Delvigne und Konsorten sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Graide gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 925 Hektar unter dem Gebiet der früheren Gemeinde Graide und der neuen Gemeinde Bièvre erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Graide sich zwischen folgenden Orten befindet:

- im Norden: die Blei- und Eisenpyrit-Konzession von Revogne (Nr. 151, bestehend und

- im Süden: nicht konzessioniertes Gebiet;

- im Osten: nicht konzessioniertes Gebiet;

- im Westen: nicht konzessioniertes Gebiet;

In der Erwägung, dass für die vorliegende Konzession...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT