20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Anerkennung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, Artikel 187 § 2 Absätze 1 und 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Benennung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund des Berichts vom 10. Oktober 2020, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

In Erwägung des Schreibens vom 2. Juni 2022 des Justizministers, Herrn VAN QUICKENBORNE, in dem Herr Auguste-Thierry GAROT als Vorsitzender und Herr Jules MALAISE als stellvertretender Vorsitzender der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses vorgeschlagen wird;

In Erwägung des Rücktritts von Herrn Auguste-Thierry GAROT;

In der Erwägung, dass Herr Jules MALAISE ein Interesse an dem Amt des Vorsitzenden der Widerspruchskammer bekundet hat;

In Erwägung des Rücktritts von Herrn Guy CASSART von seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender der Beschwerdekammer;

Auf Vorschlag...

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