20. MAI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Oktober 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden, der beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Pols 'Raumordnung'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5, Absatz 4 und R.I.5-3;

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion, abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In Erwägung des Antrags auf Änderung der Zusammensetzung des Pools "Raumordnung" des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats der Wallonie und der ihm ordnungsgemäß beigefügten Liste der für die zu vergebenden Mandate vorgeschlagenen Kandidaten;

Auf Vorschlag des Ministers für Raumordnung;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Oktober 2017 zur Ernennung der Mitglieder des Pools "Raumordnung" des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2018, den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2019, den Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. September 2020 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 26. November 2020, wird wie folgt abgeändert:

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