20. JANUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Behebung der Doppelung von Artikel 734quater/1 im KE/EStGB 92 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 20. Januar 2020 zur Behebung der Doppelung von Artikel 734quater/1 im KE/EStGB 92.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

20. JANUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Behebung der Doppelung von Artikel 734quater/1 im KE/EStGB 92

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 205/5 § 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14;

In der Erwägung, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses keine direkten oder indirekten finanziellen Auswirkungen haben können;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

In der Erwägung, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses keine Verordnungsbestimmungen sind;

In der Erwägung, dass durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2019 zur Anpassung des KE/EStGB 92 infolge der Einführung des Abzugs des Konzernbeitrags und der Begrenzung des Zinsabzugs ein Artikel 734quater/1 in den KE/EStGB 92 eingefügt wird;

In der Erwägung, dass durch Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 2. Oktober 2019 zur Ausführung von Artikel 205/4 § 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 ebenfalls ein Artikel 734quater/1 in den KE/EStGB 92 eingefügt worden ist;

In der Erwägung, dass die Doppelung dieses Artikels 734quater/1 im KE/EStGB 92 zu Rechtsunsicherheit führt;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

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