20 FEVRIER 2017. - Loi modifiant le Code civil, en ce qui concerne l'adoption. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 20 février 2017 modifiant le Code civil, en ce qui concerne l'adoption (Moniteur belge du 22 mars 2017)

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

20. FEBRUAR 2017 - Gesetz zur Abänderung des Zivilgesetzbuches in Bezug auf die Adoption

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - In Artikel 343 § 1 des Zivilgesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 2. Juni 2010, wird ein Buchstabe b/1) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

b/1) früherer Partner: den früheren Ehepartner oder den früheren gesetzlich zusammenwohnenden Partner oder eine der getrennten Personen, die auf beständige und affektive Weise während mindestens drei Jahren zusammengelebt haben, sofern sie nicht durch ein Verwandtschaftsverhältnis miteinander verbunden sind, das zu einem Eheverbot führt, von dem sie durch den König nicht befreit werden können,

Art. 3 - In Buch I Titel VIII Kapitel 1 Abschnitt 2 desselben Gesetzbuches wird ein Artikel 344-3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Art. 344-3 - Eine Person kann das Kind ihres früheren Partners adoptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. das Kind ist während der Ehe vom früheren Partner adoptiert worden oder ein Adoptions- oder anderes Abstammungsverhältnis ist zwischen dem Kind und dem früheren Partner während des gesetzlichen Zusammenwohnens oder des in Artikel 343 § 1 Buchstabe b/1) erwähnten Zusammenlebens festgelegt worden,

2. für das Kind gibt es nur ein festgelegtes Abstammungsverhältnis und

3. diese Person unterhält mit dem Kind eine dauerhafte tatsächliche Beziehung, sowohl auf affektiver als auf materieller Ebene."

Art. 4 - In Artikel 345 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 24. April 2003, werden die Wörter "des mit dem Adoptierenden Zusammenwohnenden, auch wenn dieser Ehepartner oder Zusammenwohnende" durch die Wörter "des mit dem Adoptierenden Zusammenwohnenden oder ein Adoptierter des früheren Partners des Adoptierenden, auch wenn dieser Ehepartner, Zusammenwohnende oder frühere Partner" ersetzt.

Art. 5 - In Artikel 346-2 Absatz 3 Nr. 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April...

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