20. DEZEMBER 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. September 2008 zur Festlegung des Statuts der Provinzgouverneure

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 6 § 1 VIII;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen zur Harmonisierung der Pensionsregelungen, insbesondere abgeändert durch das Gesetz vom 10. August 2015 zur Anhebung des gesetzlichen Alters für die Ruhestandspension und zur Abänderung der Bedingungen für den Zugang zur Vorruhestandspension und des Mindestalters für die Hinterbliebenenpension;

Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, zweiter Teil: Übergemeindliche Strukturen, Titel II: die Provinzen, Artikel L2212-51, Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. September 2008 zur Festlegung des Statuts der Provinzgouverneure;

Aufgrund des Berichts vom 27. November 2023, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass der Antrag auf ein Gutachten am 4. Dezember 2023 unter der Nummer 75.016/4 in die Liste der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrats eingetragen wurde;

Aufgrund des Beschlusses der Gesetzgebungsabteilung vom 4. Dezember2023, gemäß Artikel 84 § 5 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat keine Stellungnahme innerhalb der erbetenen Frist abzugeben;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst und des Ministers für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 56 des Erlasses der...

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