20. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und den Programmen 01 und 32 des Organisationsbereichs des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 10. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 41.05 mit der Bezeichnung "Zusätzliche Zuschüsse zugunsten der Agentur für digitale Technologien ("Agence du Numérique") (AdN) - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 74.07 mit der Bezeichnung "Unternehmensschecks - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 01 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.05 des Programms 32 und Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 74.07 des Programms 01 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie...

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