20. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und den Programmen 12, 22 und 24 der Organisationsbereiche 18 und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 6. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.03 mit der Bezeichnung "Zuschuss an das IFAPME für Investitionen im Zusammenhang mit Berufsbildungszentren - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 24 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.03 mit der Bezeichnung "Zuschuss zur Wiederherstellung der Infrastruktur - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 12 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.03 mit der Bezeichnung "Zuschuss an das FOREM zur Wiederherstellung der Infrastruktur - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 24 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 61.03 der Programme 12, 22 und 24 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu...

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