20. DEZEMBER 2016 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Arbeitsrecht in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Arbeitsrecht in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

20. DEZEMBER 2016 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Arbeitsrecht in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge

Art. 2 - In das Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge wird ein Artikel 31/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 31/1 - § 1 - Die Erfüllung des Arbeitsvertrags wird nicht ausgesetzt, wenn der Arbeitnehmer, der aufgrund von Artikel 100 § 2 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung als arbeitsunfähig anerkannt wird und der aufgrund dieser Bestimmungen die Arbeit wiederaufnehmen darf, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zeitweilig eine angepasste oder eine andere Arbeit ausführt.

§ 2 - Es wird widerlegbar vermutet, dass das Arbeitsverhältnis, das vor der Ausführung der angepassten oder der anderen Arbeit bestand, ungeachtet besagter Ausführung oder des Abschlusses beziehungsweise der Ausführung des in § 3 erwähnten Zusatzvertrags weitergeführt wird.

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen, die in Anwendung von § 3 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden sind, bewahrt der Arbeitnehmer während der Ausführung der angepassten oder der anderen Arbeit alle beim Arbeitgeber erworbenen Vorteile, die mit dem in Absatz 1 erwähnten Arbeitsverhältnis verbunden sind.

§ 3 - Für den Zeitraum der Ausführung der angepassten oder der anderen Arbeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegebenenfalls einen Zusatzvertrag abschließen, der die Modalitäten enthält, die sie in Bezug auf insbesondere folgende Punkte vereinbart haben:

- Volumen der angepassten oder der anderen Arbeit,

- Arbeitszeiten für die angepasste oder andere Arbeit,

- Art der angepassten oder der anderen Arbeit,

- Entlohnung für die angepasste oder...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT