2. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung verschiedener Bestimmungen bezüglich des Wallonischen öffentlichen Dienstes, insbesondere im Hinblick auf deren Anpassung an die Abänderung des Stellenplans des Öffentlichen Dienstes der Wallonie

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Oktober 1989 zur Gewährung einer Pauschalzulage an den Vorsitzenden und an den stellvertretenden Vorsitzenden der ministeriellen Widerspruchskammer des Ministeriums der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 über die Anstellungsbedingungen und die Verwaltungs- und Besoldungslage der vertraglichen Personalmitglieder;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Juni 2007 zur Gewährung einer Zulage für die Kenntnis der Landessprachen für die Bediensteten und die Mitglieder des Vertragspersonals des regionalen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Mai 2011 zur Festlegung des Statuts der Bezirkskommissare;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Regelung des Amtes eines Hausmeisters innerhalb des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Juni 2014 zur Regelung der in Artikel 114 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes angeführten Funktionsprüfung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. September 2015 über die auf die Abteilung Natur und Forstwesen anwendbaren spezifischen Bestimmungen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Juni 2016 über den rechtlichen Beistand und die Sachschadenersatzleistung für die Personalmitglieder;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 zur Festlegung der Modalitäten zur Auswahl und Entschädigung der internen Ausbilder bei der Schule für öffentliche Verwaltung und den mit der Ausbildung beauftragten Dienststellen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 über die Telearbeit;

Aufgrund der am 11. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 26. März 2021 abgeschlossenen Verhandlungsprotokolls Nr. 787 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 4. Juni 2021 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund des Berichts vom 3. August 2021, der gemäß Artikel 11 Ziffer 2 des Dekrets vom 2014. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

KAPITEL I - Änderungen im Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003

zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes

Artikel 1 - In Artikel 10 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des Wallonischen öffentlichen Dienstes wird der Paragraf 5, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009, durch folgenden Wortlaut ersetzt:

" § 5. Im Generalsekretariat werden die in vorliegendem Erlass festgelegten Befugnisse des Generaldirektors vom Generalsekretär ausgeübt, unter Ausschluss der Generaldirektoren des Generalsekretariats.".

Art. 2 - In Artikel 11 § 2bis desselben Erlasses werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. in Absatz 1, eingefügt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. Mai 2019, werden die Wörter "dem Generalsekretär und den Generaldirektoren" durch die Wörter "den Direktionsausschüssen" ersetzt;

  2. in Absatz 5, eingefügt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014, werden die Wörter "für jede Generaldirektion" durch die Wörter "für jede Generaldirektion außerhalb des Generalsekretariats" ersetzt;

  3. in demselben Absatz wird die Referenz "56 § 2" durch die Referenz "56 § 5" ersetzt.

    Art. 3 - In Artikel 12 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013 werden die Wörter "dem Generalsekretär" durch die Wörter "dem Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 4 - In Artikel 13 Absatz 2 desselben Erlasses, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. Mai 2019, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 5 - In Artikel 15 Absatz 2 desselben Erlasses, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 6 - In Artikel 17 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 7 - In Artikel 23 Absatz 1 desselben Erlasses, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Februar 2007 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 8 - In Artikel 23bis Absatz 1 desselben Erlasses, eingefügt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2012, werden die Wörter "des Personalwesens der Abteilung Humanressourcen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie" durch die Wörter "des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Generalsekretariat, die mit den Humanressourcen beauftragt ist," ersetzt.

    Art. 9 - In Artikel 24 § 1 und § 2 Absatz 3 desselben Erlasses, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und 18. Oktober 2012, werden die Wörter "Direktion des Personalwesens des Öffentlichen Dienstes der Wallonie" durch die Wörter "Direktion des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Generalsekretariat, die mit den Humanressourcen beauftragt ist," ersetzt.

    Art. 10 - In Artikel 28 Absatz 1 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 11 - In Artikel 29 desselben Erlasses werden folgende Änderungen vorgenommen:

  4. in Paragraf 1 Absatz 1, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, werden Ziffer 1 bis 3 durch Folgendes ersetzt:

    "1° dem Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung oder seinem Bevollmächtigten im Dienstrang A3 mindestens;

  5. dem Generaldirektor der Generaldirektion, der der Bedienstete auf Probe untersteht, oder seinem Bevollmächtigten im Dienstrang A3 mindestens;

  6. dem Generalbeamten im Dienstrang A3, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Humanressourcen gehören.";

  7. in Paragraf 1 Absatz 2, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt;

  8. in Paragraf 1 Absatz 3, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, werden die Wörter "Generalsekretär oder Generalinspektor der Humanressourcen" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung oder Generalbeamten des Dienstrangs A3, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Humanressourcen gehören" ersetzt;

  9. in Paragraf 1 Absatz 3, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, werden die Wörter "Generalinspektor der allgemeinen Angelegenheiten" durch die Wörter "einen vom Generalsekretär bestimmten Bediensteten des Dienstrangs A3 mindestens" ersetzt;

  10. in Paragraf 2 Absatz 2, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und 31. Januar 2013, wird das Wort "Generalsekretär" durch die Wörter "Generaldirektor des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Unterstützung" ersetzt.

    Art. 12 - In Artikel 32 Absätze 2 und 3 desselben Erlasses, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Februar 2007 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009, werden die Wörter "Direktion Personalauswahl" durch die Wörter "Direktion des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, die mit der Personalauswahl beauftragt ist," ersetzt.

    Art. 13 - In Artikel 33 desselben Erlasses, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Februar 2007 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009, werden die Wörter "Direktion Personalauswahl" durch die Wörter "Direktion des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, die...

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