2. MÄRZ 2023 - Erlass der Regierung zur Einrichtung des Dienstes Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben'

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 1, abgeändert durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, 16. Juli 1993 und 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Juni 1993;

In der Erwägung, dass durch den vorliegenden Erlass innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Dienst mit der Bezeichnung "Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben" geschaffen wird, der dazu bestimmt ist, in einem Folgeschritt und nach der Verabschiedung eines entsprechenden Dekrets zu einem Dienst mit getrennter Geschäftsführung im Sinne von Artikel 74 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu werden und die Aufgaben der gleichnamige Einrichtung öffentlichen Interesses nach ihrer Auflösung zu übernehmen;

In der Erwägung, dass die Artikel 2 und 3 des vorliegenden Erlasses, die die Aufgaben und die Organisation des Dienstes betreffen, dazu bestimmt sind, in einem weiteren Folgeschritt, sobald der entsprechende Dienst mit getrennter Geschäftsführung per Dekret geschaffen wurde, durch einen Abänderungserlass präzisiert zu werden;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, zuständig für das Personal;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Es wird...

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