2. MAI 2023 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der Badegebiete für die Badesaison 2023
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,
Aufgrund des dekretalen Teils von Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, Artikel D.6-1, eingefügt durch das Dekret vom 13. Oktober 2010 und D.156 bis D.158;
Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils von Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, Artikel R.107 § 1, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. September 2011;
Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils von Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, Artikel R.110 § 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. März 2008;
In Erwägung, dass Artikel R.107 § 1 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, vorsieht, dass die Ministerin für Umwelt jedes Jahr die Liste der Badegebiete auf dem Gebiet der Region Wallonien erstellt und, wenn erforderlich, die Liste der Badegebiete gemäß Anhang IX, Punkt a) aktualisiert;
In der Erwägung, dass die Badegebiete des Ry Jaune in Cerfontaine, Nimy und Virton gefährlich sind und saniert werden müssen;
In der Erwägung, dass die Ministerin der Umwelt laut Artikel 110 § 4 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, befugt ist, ein dauerhaftes Badeverbot zu erlassen oder auf dauerhaft stark vom Baden abzuraten, wenn die Wasserqualität eines Badegewässers in fünf aufeinander folgenden Jahren als "mangelhaft" eingestuft wird;
In der Erwägung, dass die Qualität der Gewässer der Badegebiete Noiseux und Hulsonniaux seit mehr als fünf Jahren mangelhaft ist;
In der Erwägung, dass Artikel R. 115 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit beinhaltet,
Beschließt :
Artikel 1 - § 1. Die Badesaison 2023 erstreckt sich vom 15. Mai 2023 bis zum 30. September 2023.
§ 2. Wenn die Anwesenheit von Rettungsschwimmern an einem Badegebiet vom Bürgermeister der Gemeinde, in der sich dieses Gebiet befindet, aufgrund der ihm übertragenen Befugnisse im Bereich der öffentlichen...
Pour continuer la lecture
SOLLICITEZ VOTRE ESSAI