2. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste hinsichtlich des umstandsbedingten Urlaubs anlässlich der Entbindung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 2. Mai 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste hinsichtlich des umstandsbedingten Urlaubs anlässlich der Entbindung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

  1. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste hinsichtlich des umstandsbedingten Urlaubs anlässlich der Entbindung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol);

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 498/1 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 9. Dezember 2020;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 11. Januar 2021;

Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrats vom 14. Januar 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Dienstes vom 26. Januar 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.838/2 des Staatsrates vom 8. März 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1...

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