2. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über die Verarbeitung von Passagierdaten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über die Verarbeitung von Passagierdaten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über die Verarbeitung von Passagierdaten

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    Auf Vorschlag des Ministers der Sicherheit und des Innern

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Der Minister der Sicherheit und des Innern ist beauftragt, den Gesetzgebenden Kammern in Unserem Namen folgenden Gesetzentwurf zu unterbreiten und bei der Abgeordnetenkammer einzureichen:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 25. Dezember 2016 über die Verarbeitung von Passagierdaten

    Art. 2 - In den Artikeln 3 § 2, 14 § 2, 15 § 4, 23 § 2 Absatz 2, 29 § 4, 30 § 1, 44 § 2 Nr. 7 und 9 und § 4 des Gesetzes vom 25. Dezember 2016 über die Verarbeitung von Passagierdaten wird der Begriff "Ausschuss für den Schutz des Privatlebens" jedes Mal durch den Begriff "für die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständige Behörde" ersetzt.

    Art. 3 - Artikel 4 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

  2. In Nr. 5 wird das Wort "Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen" durch die Wörter "Personenverkehrsleistungen mit einem Hochgeschwindigkeitszug" ersetzt.

  3. Nummer 12 wird wie folgt ersetzt:

    "12. "Datenschutzgesetz": das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten,".

  4. Nummer 13 wird wie folgt ersetzt:

    "13. "Verarbeitung": die Verarbeitung im Sinne der Artikel 26 Nr. 2 und 168 § 1 des Datenschutzgesetzes und des Artikels 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),".

    Art. 4 - Artikel 15 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze vom 15. Juli 2018 und 30. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert:

  5. In den Paragraphen 2 und 4 wird der Begriff "Gesetz über den Schutz des...

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