2. JUNI 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. März 2021 zur Ausführung des Dekrets vom 27. April 2020 über die Adoption von Kindern

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 27. April 2020 über die Adoption von Kindern, Artikel 33 § 1 und 35 Absatz 4, abgeändert durch das Dekret vom 15. Dezember 2021;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 25. März 2021 zur Ausführung des Dekrets vom 27. April 2020 über die Adoption von Kindern;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 29. März 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 29. März 2022;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.425/1 des Staatsrates, das am 17. Mai 2022 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für Soziales;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Kapitel 4 des Erlasses der Regierung vom 25. März 2021 zur Ausführung des Dekrets vom 27. April 2020 über die Adoption von Kindern wird folgender Abschnitt 2.1 eingefügt, der den Artikel 29.1 umfasst:

"Abschnitt 2.1 - Finanzielle Unterstützung der Adoptionskandidaten im Rahmen einer extrafamiliären Adoption oder einer intrafamiliären internationalen Adoption

Art. 29.1 - Adoptionskandidaten für eine extrafamiliäre Adoption oder für eine intrafamiliäre internationale Adoption, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben und die über ein Eignungsurteil gemäß Artikel 1231-1/7 des Gerichtsgesetzbuchs verfügen, können bei dem Fachbereich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Erstattung der in den Artikeln 19 § 4 Absatz...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT