2. FEBRUAR 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung der Mitglieder des Rates für das Steuer- und Finanzwesen der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Juli 2010 zur Errichtung eines Rates für das Steuer- und Finanzwesen der Wallonie;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur Abänderung des Dekrets vom 22. Juli 2010 zur Errichtung eines Rates für das Steuer- und Finanzwesen der Wallonie;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. November 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für das Steuer- und Finanzwesen der Wallonie, abgeändert durch die Erlasse vom 8. Juni 2017 und vom 17. Mai 2018;

Auf Vorschlag des Ministers für Haushalt und Finanzen;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Folgende Personen werden für eine Mandatsdauer von 5 Jahren zu Mitgliedern des Rates für das Steuer- und Finanzwesen bestimmt:

Aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis und Erfahrung in den Bereichen Haushalt und Wirtschaft, Steuerwesen und Finanzen:

- Benoît Bayenet;

- Philippe Defeyt;

- Christelle Kozicki;

- Didier Leemans;

- Matthieu Possoz;

- Sabrina Scarna.

Für den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie:

- Olivier Bonfond;

- Jean de Lame;

- Arnaud Deplae;

- Muriel Ruol.

Für die Dienststellen der Wallonischen Regierung:

- der Generaldirektor des ÖDW Finanzen;

- die Generalsekretärin;

- der Generaldirektor des ÖDW Inneres und soziale Maßnahmen;

- der leitende Sachverständige der Zelle "Steuerwesen";

- der leitende Experte der Zelle für finanzielle Informationen.

Für die Finanzinspektion

- Thierry Mailleux.

Art. 2 - Zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden werden unter den Mitgliedern des Rates für das Steuer- und Finanzwesen der Wallonie die Personen...

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