2. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 46 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 2. Dezember 2021 zur Abänderung von Artikel 46 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

  1. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 46 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, des Artikels 7 § 1 Absatz 3 Buchstabe i), ersetzt durch das Gesetz vom 14. Februar 1961, und § 1septies Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 25. April 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit;

Aufgrund der Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung vom 20. Mai 2021;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Oktober 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 27. Oktober 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 7.411/1 des Staatsrates vom 30. November 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass die Beteiligung des Kultursektors an den Arbeiten der Berufungsinstanzen für die Ausarbeitung einer Kulturpolitik und für die Stützung von Stellungnahmen in Bezug auf die Vergabe von Zuschüssen von wesentlicher Bedeutung ist;

In der Erwägung, dass diese Beteiligung, wenn sie die Gewährung von Anwesenheitsgeldern impliziert, derzeit nicht mit der Regelung der Arbeitslosigkeit vereinbar ist, in der der Sozialschutz für Arbeitnehmer im Kultursektor im Rahmen der Bestimmungen des sogenannten "Künstlerstatuts" organisiert ist;

In der Erwägung, dass dieses besondere Statut für diese Arbeitnehmer den Sozialschutz darstellt, der für die Ausübung ihres Berufs und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten, wie die Mitwirkung in kulturellen Beratungsgremien, erforderlich ist;

In der Erwägung, dass künstlerische Berufe von Unsicherheit geprägt sind, insbesondere durch den Wechsel von Zeiträumen mit und ohne Entlohnung, Kurzzeitverträge oder pro Auftrag vergütete Tätigkeiten und durch eine Vielzahl von Arbeitgebern;

In der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT