1er FEVRIER 2022. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 à propos de la détermination du montant net des revenus professionnels. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 1er février 2022 modifiant l'AR/CIR 92 à propos de la détermination du montant net des revenus professionnels (Moniteur belge du 1er mars 2022).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

  1. FEBRUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Festlegung

    des Nettobetrags der Berufseinkünfte

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    für die Berechnung der Steuer der natürlichen Personen müssen die Abzüge vom Berufseinkommen in bestimmten Fällen auf die verschiedenen Bestandteile dieses Einkommens aufgeteilt werden, zum Beispiel, wenn sich dieses Einkommen aus im Ausland und in Belgien erzielten Einkünften zusammensetzt oder wenn es sich aus Bestandteilen zusammensetzt, die einerseits global und andererseits getrennt steuerpflichtig sind. In Artikel 23 § 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) ist bestimmt, dass der Bruttobetrag der Einkünfte aus jeder Berufstätigkeit um die Werbungskosten in Bezug auf diese Einkünfte verringert wird. In den Artikeln 7 und 8 des KE/EStGB 92 ist im Einzelnen geregelt, wie dies geschehen soll. Wenn eine bestimmte berufliche Tätigkeit einem Steuerpflichtigen Einkünfte in verschiedenen Ländern einbringt, werden die entsprechenden tatsächlichen Werbungskosten pro Land von den Einkünften abgezogen, auf die sie sich beziehen. Tatsächliche Werbungskosten, die verschiedenen beruflichen Tätigkeiten gemeinsam sind oder gleichzeitig Einkünfte aus verschiedenen Ländern belasten, werden auf gerechtfertigte Weise aufgeteilt. Tatsächliche Werbungskosten, die keine Sozialbeiträge sind, werden pro berufliche Tätigkeit und pro Land zuerst von den Berufseinkünften abgezogen, die nicht getrennt steuerpflichtig sind, und anschließend proportional von den getrennt steuerpflichtigen Berufseinkünften. Pauschale Werbungskosten werden proportional von den verschiedenen Einkommensbestandteilen abgezogen, die die Grundlage für die Berechnung des Pauschalbetrags gebildet haben. Der Investitionsabzug wird auf Einkünfte belgischen Ursprungs angewandt. Wenn ein Steuerpflichtiger Berufseinkünfte aus verschiedenen Ländern bezieht, wird der Betrag dieser Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten und der wirtschaftlichen Steuerbefreiungen in drei Gruppen unterteilt: in Belgien erzielte Einkünfte (Gruppe 1), Einkünfte, die in Ländern erzielt worden sind...

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