1er FEVRIER 2016. - Loi modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 1er février 2016 modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme (Moniteur belge du 19 février 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

  1. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich des sexuellen Übergriffs und des Voyeurismus

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches

    Art. 2 - In Artikel 91bis des Strafprozessgesetzbuches, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 13. April 1995, umnummeriert durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch die Gesetze vom 28. November 2000, 10. August 2005 und 10. April 2014, werden die Wörter "372 bis" durch die Wörter "371/1 bis" ersetzt.

    Art. 3 - In Artikel 92 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom 30. November 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt.

    Art. 4 - In Artikel 190 Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1] desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den Artikeln 371/1 bis" ersetzt.

    Art. 5 - In Artikel 629 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 8. August 1997, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt.

    KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches

    Art. 6 - In Artikel 34quater Nr. 3 des Strafgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2 und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt.

    Art. 7 - In Buch II Titel VII desselben Gesetzbuches wird die Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt:

    "Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung".

    Art. 8 - In Buch II Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft:

    1. wer eine Person beobachtet oder beobachten lässt oder eine Bild- oder Tonaufzeichnung von ihr macht oder machen lässt,

    - direkt oder mittels eines technischen oder anderen Hilfsmittels,

    - ohne die Erlaubnis dieser...

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