19. OKTOBER 2022 - Dekret zur Abänderung von Artikel L1314-1 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung bezüglich des Haushaltsdefizits und der Verwendung von ordentlichen Rücklagenfonds (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel L1314-1 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, abgeändert durch das Dekret vom 17. Juli 2018, durch den Sondervollmachtenerlass der Wallonischen Regierung Nr. 46 vom 11. Juni 2020, bestätigt durch das Dekret vom 3. Dezember 2020 und durch das Dekret vom 24. November 2021, wird um die Paragrafen 9 und 10 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 9. In Abweichung von Paragraf 2 kann das eigene Haushaltsjahr des ordentlichen Dienstes der Gemeindehaushaltspläne im Haushaltsjahr 2023 ein Defizit aufweisen.

Das Defizit im Jahr 2023 darf maximal zwei Prozent der gesamten ordentlichen Ausgaben des eigenen Haushaltsjahres betragen. Es wird beim ursprünglichen Haushaltplan 2023 und bei jeder Abänderung des Haushaltsplans 2023 berechnet.

§ 10. Für das Haushaltsjahr 2023 können die ordentlichen Rücklagenfonds, die zweckgebunden oder nicht zweckgebunden sind, in das eigene Haushaltsjahr des ordentlichen Dienstes zurückgeführt werden, um dieses eigene Haushaltsjahr des ordentlichen Dienstes auszugleichen, als ob es sich um Rückstellungen handeln würde.

Die Mittel werden entweder in die Ad-hoc-Funktion, wenn sie einen bestimmten Verwendungszweck haben, oder in die Funktion "000 Allgemeine Einnahmen" zurückgeführt.

Aus den so zurückgeführten Beträgen können Rückstellungen gebildet werden."

Art. 2 - Das vorliegende Dekret wird am 1. September 2022 wirksam.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 19. Oktober 2022

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale...

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